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   BVerfG, 26.09.2001 - 2 BvR 496/00   

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https://dejure.org/2001,19441
BVerfG, 26.09.2001 - 2 BvR 496/00 (https://dejure.org/2001,19441)
BVerfG, Entscheidung vom 26.09.2001 - 2 BvR 496/00 (https://dejure.org/2001,19441)
BVerfG, Entscheidung vom 26. September 2001 - 2 BvR 496/00 (https://dejure.org/2001,19441)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2001 - 2 BvR 496/00
    Soweit der Beschwerdeführer vorträgt, die Gerichte seien zu Unrecht davon ausgegangen, seine koalitionsmäßige Betätigung habe keinen Einfluss auf seine dienstliche Beurteilung gehabt, wendet er sich in verfassungsrechtlich unerheblicher Weise (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]; 93, 266 [296]) allein gegen die fachgerichtliche Beweiswürdigung.
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2001 - 2 BvR 496/00
    Indes ist ein Ausgleich zwischen diesen Rechten und den für die Erhaltung eines intakten Beamtentums unerlässlich zu fordernden Pflichten des Beamten zu suchen (vgl. BVerfGE 39, 334 [366 f.]; Bundesverfassungsgericht, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 30 August 1983, NJW 1983, S. 2691 und Kammerbeschluss vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 -, DRiZ 1988, S. 301 f.).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2001 - 2 BvR 496/00
    Soweit der Beschwerdeführer vorträgt, die Gerichte seien zu Unrecht davon ausgegangen, seine koalitionsmäßige Betätigung habe keinen Einfluss auf seine dienstliche Beurteilung gehabt, wendet er sich in verfassungsrechtlich unerheblicher Weise (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]; 93, 266 [296]) allein gegen die fachgerichtliche Beweiswürdigung.
  • BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65

    Pätsch-Fall

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2001 - 2 BvR 496/00
    Die Freiheitsgrundrechte werden dem Beamten damit nicht abgesprochen, seine Pflicht zur Treue und Loyalität gegenüber dem Dienstherrn sowie zur Achtung der berechtigten Belange der Verwaltung wirkt sich lediglich insoweit hemmend und verzögernd auf deren unbeschränkten Gebrauch aus, als sie den Grundrechtsträger verpflichtet, zunächst die in der institutionellen Ordnung der Verwaltung und des demokratischen Staates liegenden Abhilfemöglichkeiten auszuschöpfen, bevor er den in seinen Folgen von ihm nicht übersehbaren und beherrschbaren Weg in die Öffentlichkeit beschreitet (vgl. BVerfGE 28, 191 [204 f.]).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2001 - 2 BvR 496/00
    Es ist bereits zweifelhaft, ob der Beschwerdeführer dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG) ausreichend Rechnung getragen und versucht hat, die nunmehr geltend gemachten Grundrechtsverletzungen bereits im fachgerichtlichen Verfahren zu verhindern oder zu korrigieren (vgl. BVerfGE 66, 337 [364]; 74, 102 [113]; 81, 97 [102]).
  • BVerfG, 06.06.1988 - 2 BvR 111/88

    Grenzen der politischen Meinungsfreiheit des Richters

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2001 - 2 BvR 496/00
    Indes ist ein Ausgleich zwischen diesen Rechten und den für die Erhaltung eines intakten Beamtentums unerlässlich zu fordernden Pflichten des Beamten zu suchen (vgl. BVerfGE 39, 334 [366 f.]; Bundesverfassungsgericht, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 30 August 1983, NJW 1983, S. 2691 und Kammerbeschluss vom 6. Juni 1988 - 2 BvR 111/88 -, DRiZ 1988, S. 301 f.).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2001 - 2 BvR 496/00
    Die Verfassungsbeschwerde besitzt keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 [25 f.]).
  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83

    Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2001 - 2 BvR 496/00
    Es ist bereits zweifelhaft, ob der Beschwerdeführer dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG) ausreichend Rechnung getragen und versucht hat, die nunmehr geltend gemachten Grundrechtsverletzungen bereits im fachgerichtlichen Verfahren zu verhindern oder zu korrigieren (vgl. BVerfGE 66, 337 [364]; 74, 102 [113]; 81, 97 [102]).
  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2001 - 2 BvR 496/00
    Die mittelbar geltend gemachte Verfassungswidrigkeit der Vorschrift des § 124 VwGO über die Zulassungsberufung vermag ebenfalls der Verfassungsbeschwerde nicht zum Erfolg zu verhelfen, denn der Beschwerdeführer wäre entsprechend dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gehalten gewesen, diese Rüge schon im Ausgangsverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anzubringen (vgl. BVerfGE 71, 305 [336]; 74, 69 [74 f.]).
  • BVerfG, 30.11.1965 - 2 BvR 54/62

    Dortmunder Hauptbahnhof

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2001 - 2 BvR 496/00
    Daraus folgt, dass auch die Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 GG durch das konkrete Dienst- und Treueverhältnis des Beamten, das zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 GG zählt, eingeschränkt sein kann (vgl. BVerfGE 19, 303 [322]).
  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

  • BVerfG, 30.08.1983 - 2 BvR 1334/82

    Meinungsäußerungsfreiheit eines Richters und Pflichtenkreis des Art. 33 Abs. 5 GG

  • VG München, 19.10.1999 - M 5 K 97.5626
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